Due Diligence


Der aus dem angelsächsischen Stammende Begriff ist mittlerweile international zu einem feststehenden Synonym für eine sorgfältige Prüfung eines Zielunternehmens geworden.

Die mittlerweile auch im deutschen Recht verankerte Due-Diligence-Bedeutung meint eine im Verkehr erforderliche Sorgfalt. Bei der Due-Diligence-Prüfung wird ein Unternehmen oder eine Person sorgfältig auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse analysiert.


Eine Due Diligence beinhaltet in der Regel die Untersuchung und Analyse eines Zielunternehmens bzw. eines Investitionspartners. Die Due Diligence Prüfung sollte unbedingter Bestandteil jeder Unternehmenstransaktion ab rund 1 Mio. Euro sein. Im Einzelfall kann dies auch schon bei geringeren Investitionsbeträgen anzuraten sein.  


Die Due Diligence ist regelmäßig das Kernstück im Rahmen von Unternehmensakquisitionen. Die Due Diligence hat die Identifikation von Chancen und Risiken zum Inhalt, und zwar unabhängig davon, ob die Due Diligence im Auftrag eines potenziellen Käufers (sog. Buy-side Due Diligence Prüfung) oder eines Verkäufers (sog. Vendor Due Diligence) durchgeführt wird.


Banken, Konsortialführer und Kanzleien, die eng mit den wirtschaftlich Berechtigten eines zu veräußernden Wirtschaftsgutes zusammenarbeiten sind hier nicht immer so neutral in ihrer Bewertung wie es zu erwarten wäre. Unsere Tätigkeit ist stellt in diesem Zusammenhang oftmals den unverstellten und neutralen Blick auf ein zu tätigendes Investment dar. 



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